
Zahnbehandlung - Behandlung im ausland
Zahnärztliche Behandlung im AuslandNicht nur in der Wirtschaft locken die osteuropäischen Länder mit niedrigen Kosten, auch auf dem Gebiet der Zahnheilkunde bieten sie wesentlich günstigere Preise. Das kann sich vor allem bei teurem Zahnersatz wie Implantaten lohnen. Zahlt ein Patient in heimischen Praxen für ein Implantat mit Aufbau zwischen 1.500 und 4.000 Euro, bekommt er ein gleichwertiges beispielsweise in Polen für 800 bis 1.700 Euro. Trotz der Kosten für Arbeitsausfall, Reise und Unterkunft kann sich der Gesundheits-Urlaub also lohnen. Damit die Auslandsbehandlung nicht zum Kosten-Albtraum wird, sollte man schon im Vorfeld den Behandlungsablauf genau planen. Die nachfolgenden Informationen helfen Ihnen, unerfreulichen Überraschungen möglichst aus dem Weg gehen.
Auch bei Zahnbehandlungen im Ausland sind die gesetzlichen Kassen verpflichtet, die Zuschüsse zu zahlen, die auch im Inland anfallen würden. Wichtig: Dies gilt nur bei Behandlungen in anderen EU-Ländern! Zudem müssen Sie vorerst die Behandlungskosten selbst zahlen. Melden Sie die Behandlung vorher bei Ihrer Krankenkasse an und reichen im Anschluss die quittierte Rechnung ein.
Tipp: Vergleichen Sie vor der Behandlung die anfallenden Kosten und Leistungen des ausländischen Arztes mit denen eines deutschen Dentisten. Die mögliche Ersparnis können Sie anhand eines Heil- und Kostenplans beurteilen. Einen solchen Plan sollte der Hauszahnarzt anfertigen. Auch der im Ausland ansässige Zahnarzt sollte einen Heil- und Kostenplan ausstellen. Beide Pläne müssen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese kann dann entscheiden, ob mit der Behandlung im Ausland tatsächlich Geld gespart werden kann. Aus den beiden Angeboten geht hervor, welchen Anteil Sie tragen müssen: 50, 60 oder 65 % der Kosten – abhängig davon, wie oft Sie über den Zeitraum der letzten zehn Jahren die zahnärztliche Vorsorge wahrgenommen haben. Nach Erfolgen der Behandlung reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Kasse ein. Diese übernimmt dann die Kosten für alles, was Sie auch bei einem Zahnarzt in Deutschland bezahlt hätten, also wiederum 50, 60 oder 65 % davon. Die gesetzlichen Zuzahlungen werden vom Erstattungsbeitrag abgezogen, ebenso die Praxisgebühr und ein Abschlag für die höheren Verwaltungskosten.
Soll die vollständige Behandlung im Ausland stattfinden, so müssen auch Reisekosten und Ausgaben für den Aufenthalt einkalkuliert werden. Auch in dem Fall muss mit der Krankenkasse die Kostenübernahme vorher abgeklärt werden. Die Krankenkasse darf innerhalb der EU die Kosten übernehmen, verpflichtet ist sie dazu allerdings nicht. Ungarn ist ein gut frequentiertes Behandlungsziel und Behandlungen werden oft erstattet, denn zwischen Ungarn und Deutschland besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Doch auch ein Risiko ist hier mit im Spiel – Probleme, die aufgrund schlecht eingesetzten Zahnersatzes entstehen, werden von einem Zahnarzt in Deutschland zwar schmerzbehandelt, von der Korrektur jedoch sieht dieser grundsätzlich ab. Hierfür ist der Zahnarzt verantwortlich, der den „Pfusch“ begangen hat. Beispielsweise auf Mallorca und in anderen Ländern gibt es jedoch auch deutsche Zahnärzte, die durch gute Kontakte zu Kollegen in Deutschland auch hier eine weitere Behandlung vermitteln können. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die Zulassung und die Erfahrung des ausgewählten Arztes im Ausland. Da es immer wieder schwarze Schafe unter den Anbietern gibt, sollten Sie Super-Billig-Angeboten misstrauisch gegenüberstehen. Vereinbaren Sie zudem unbedingt Garantie- und Ersatzansprüche nach deutschem Recht mit dem behandelnden Arzt.
Sind Nachbesserungen durch das Dentallabor nötig, kann dies zu Problemen führen. Natürlich können auch Nachbehandlungen notwendig werden, wenn der Zahnarzt im Ausland die Behandlung sorgfältig und tadellos ausgeführt hat. Übernimmt dieser die Nachbehandlungskosten, da innerhalb der EU eine Gewährleistungsfrist für Zahnersatz von zwei Jahren gilt, müssen Sie trotzdem wieder die Reisekosten und die Unterbringung zahlen. Es bleibt das Risiko Streitfall: Patienten haben es im Europäischen Ausland schwer, ihr Recht zu bekommen.
Tipp: Einige Zahnärzte in den östlichen EU-Ländern haben Vertragspartner in Deutschland, die Nachbesserungen vornehmen. Klären Sie dies schon im Vorfeld ab.
Sollte ein Schadensfall eintreten, ist Vorsicht geboten. Schmerzensgeld und Schadenersatz sind meist schwer durchzusetzen und häufig hilft nur noch eine Klage. Diese muss wiederum beim Gericht am Sitz des Zahnarztes im Ausland eingereicht werden.
Tipp: Wenn der Arzt über Anzeigen für die Behandlung geworben hat, können Sie an Ihrem Wohnort klagen.
Wem eine Komplettbehandlung im Ausland zu riskant ist, kann trotzdem deutlich sparen. Einige deutsche Zahnärzte arbeiten mit ausländischen Laboren zusammen und sparen somit bis zu 50 Prozent. Dies kommt auch Ihrer eigenen Rechnung zugute. Für mögliche Nachbesserungen müssen Sie trotzdem nur Ihren heimischen Zahnarzt aufsuchen.
Surftipp: Weiterführende Informationen zum Thema Zahnbehandlung im Ausland